Mitbestimmungsrechte der Eltern

Schulbuchaktion für das Schuljahr 2022 – 2023 

Unter DIGI4SCHOOL besteht seit 2016 die Möglichkeit zu den gedruckten Schulbüchern E-Books und E- Book + im Rahmen der Schulbuchaktion zu bestellen. In der Praxis erhielten die Schülerinnen und Schüler Bücher, auf deren Rückseite ein Zugangscode eingedruckt oder aufgeklebt ist, um über DIGI4SCHOOL einsteigen zu können.

Gab es also bisher diese digitalen Produkte ausschließlich nur als hybrides Kombiprodukt, so gibt es ab Schuljahr 2022 – 2023 eine neue Regelung für den Mittelschulbereich, im Unterstufenbereich und in den Oberstufen:

Ab dem 21.März 2022, also sobald die Bestellfunktionen für die Schulen im Onlineportal der Schulbuchaktion geöffnet sind, können E-Books und E-Book + als rein digitale Produkte bestellt werden. Das heißt in der Praxis, dass in jenen Gegenständen, wo die Schule solche digitalen Soloprodukte bestellt, die Schülerinnen und Schüler keine gedruckten Bücher erhalten werden. Gerade die vergangen zwei Jahre haben uns gezeigt, wie wichtig Schulbücher sein können.

Es ist keine bloße Freundlichkeit der Schule sich zum Schulbuch mit den Eltern auszutauschen! Es ist ein gesetzlich geregeltes Mitbestimmungsrecht. Wir haben die entsprechenden Rechtsvorschriften für euch zusammengefasst

Mitbestimmungsrechte der Eltern bei der Schulbuchbestellung

  • Das Schulunterrichtsgesetz (SchuG) regelt in § 14, dass das Schulforum festzulegen hat, mit welchen Unterrichtsmitteln die Schüler auszustatten sind.
  • Die Zusammensetzung des Schulforums ist im § 63 a SchuG regelt, dass alle Klassenelternvertreter aller Klassen der betreffenden Schule hier Sitz und Stimme haben.
  • 64 regelt diese Thematik für die Polytechnischen Schulen, die Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, in den Berufsschulen und in den mittleren und höheren Schulen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuß zu bilden. Und §61 regelt die diesbezüglichen Rechte auf Mitwirkung und auf Mitbestimmung auch für den Schulgemeinschaftsausschuss.

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