Schuleinschreibung 2022/23

Schulpflichtig Kinder müssen von ihren Erziehungsberechtigten für das Schuljahr 2022/23 angemeldet werden.

Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2022/23 haben in Österreich vielerorts mit dem 17. 01.2022 begonnen. Sie werden von der jeweiligen Bildungsdirektion so verordnet, dass ein geordnetes Aufnahmeverfahren gewährleistet ist. 

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht.  Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Ein Lebensjahr gilt mit dem Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages als vollendet.
Vollendet ein Kind sein sechstes Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres, so ist es mit 1. September dieses Jahres schulpflichtig. Für ein am 1. September geborenes Kind beginnt die Schulpflicht mit seinem 6. Geburtstag.
Vollendet ein Kind sein sechstes Lebensjahr zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember, ist es erst mit 1. September des Folgejahres schulpflichtig.

Infos zu Vorschulstufen, vorzeitiger Aufnahme, Widerruf bzw. Abmeldung und Besuch der Vorschule für nicht schulpflichtige Kinder sind unter dem Link: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/schulinfo/aufnahme_vs.html abrufbar.

Die Anzeige des häuslichen Unterrichts für das Schuljahr 2022/23 muss, anders als bisher, vor Ende des Unterrichtsjahres 2021/22 erfolgen. Das ist das dem Jahr 2022/23  vorangehende Unterrichtsjahrjahr = jenes Unterrichtsjahr in dem die Schülereinschreibungen passieren.

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