Ab September in Kraft

Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahre

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 ist es Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag untersagt, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“.

Suspendierungsbegleitung und Perspektivengespräche

Die Gesetzesnovelle sieht zudem eine verpflichtende Begleitung für Schülerinnen und Schüler vor, die vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen wurden. Außerdem sind für Jugendliche, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben und den Schulbesuch vorzeitig beenden oder von der Schule ausgeschlossen werden, verpflichtende Perspektivengespräche vorgesehen.

„Mittleres Management“ soll Schulleitungen entlasten

Ebenfalls im September in Kraft tritt eine Dienstrechtsnovelle zur Einführung eines „mittleren Managements“ an Pflichtschulen zur Entlastung der Schuldirektorinnen und Schuldirektoren.

Höhere Schulfahrtbeihilfen

Mit dem Schuljahr 2026/27 werden die Schulfahrtbeihilfen erhöht. Sie unterstützen Familien, wenn Schülerinnen und Schüler ihren Schulweg nicht im Rahmen der unentgeltlichen Schülerfreifahrt zurücklegen können. Die Höhe richtet sich weiterhin nach der Länge des Schulwegs und danach, an wie vielen Tagen pro Woche er zurückgelegt wird.

Den vollständigen Text der Parlamentskorrespondenz 0796 finden Sie unter: