Service
- Email-Adressen
In Zusammenarbeit mit der Firma TOPNIC bieten wir Elternvereinen die Möglichkeit, eine Email-Adresse in der Domain "elternverein.at" einzurichten. Wenn z.B. der Elternverein der HS Haibach eine Email-Adresse hs-haibach@elternverein.at haben will, melden sie diese an und geben die Weiterleitungsadresse (z.B. Email-Adresse der Obfrau) ein. Bei einem Wechsel der Funktionäre melden Sie diese Adresse wieder bei TOPNIC. Die Email-Adresse des Elternvereins kann damit aber erhaltenbleiben.
- Musterstatuten:
Die aktuellen Musterstatuten und andere für die Vorbereitung und Durchführung einer Hauptversammlung benötigten Dateien werden Mitgliedsvereinen von ihrem Landesverband direkt zur Verfügung gestellt
Statuten die vor dem 1.7.2002 verwendet worden sind, entsprechend nicht in allen Details dem Vereinsgesetz 2002. Die Übergangsfrist endet am 30.6.2006. Wir empfehlen die Aktualität der Statuten zu prüfen und ggf. die Änderung anlässlich der nächsten Hauptversammlung. Sollten Sie über kein Original der Statuten verfügen, kann eine Kopie von der zuständigen Vereinsbehörde (BH oder Polizeidirektion) gegen Kopierentgelt angefordert werden.
Gründungsunterlagen und dem Vereinsgesetz entsprechende Statuten für Pflichtschul-Elternvereine erhalten Sie im Büro des für Sie zuständigen Landesverbandes.
Die Vorstandsmitglieder Ihres Landesverbandes beraten Sie gerne.
- Muster einer Tabelle zur Aufzeichnung von Schulnebenkosten
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