Elternvertretung verlangt die Optimierung der Verteilung von Unterrichts- und Ferienphasen
Bereits im Mai 2010 hat der Vorstand des Österreichischen Verbandes der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen, nach längerer verbandsinterner Diskussion, Unterrichtsministerin Claudia Schmied sowie allen Schulpartnergruppen, Vorschläge zur Optimierung des Schuljahres übermittelt.
Verbandsvorsitzender Christian Morawek: „Wir sind jederzeit zu Gesprächen bereit und werden im Spätherbst 2011 Vorschläge zur Optimierung des Schultages nachreichen. Unsere Position, zum Themenbereich Änderung des Schulzeitgesetzes - Neueinteilung des Schuljahres - ist als Gesamtpaket zu verstehen und nicht als Aufzählung von Einzelmaßnahmen."
Die Forderungen des Verbandes zusammengefasst:
1. Den SchülerInnen müssen auch in Ferialzeiten bedarfsorientiert qualitätsvolle sowie leistbare
Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.
2. Die Sommerferien sollen um eine Woche verkürzt werden (für Schulen mit Pflichtpraktikum sollen
taugliche Sonderregelungen gefunden werden).
3. Notwendige Wiederholungsprüfungen sollen generell in der letzten Woche der Sommerferien
stattfinden.
4. Dienstage nach Ostern und Pfingsten sowie Landesfeiertage (Landespatron) sollen nicht mehr
schulfrei sein.
5. Die Fenstertage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sollen schulfrei sein.
6.Wir stimmen dem Schaffen gesetzlicher Rahmenbedingungen für die autonome Verordnung von
Herbstferien durch die Bundesländer zu. Eine Regelung muss für das jeweilige Bundesland landesweit
einheitlich und schultypübergreifend gelten!
Christian Morawek: „Punkt 6 ist Bestandteil des Gesamtpaketes und soll nur im Fall der Umsetzung der Punkte 1 - 5 zur Anwendung kommen."
Ergänzende Bemerkungen: Sollte es tatsächlich zur Einführung von Herbstferien in Österreich kommen, fordern wir eine generelle Regelung mit rechtzeitiger Festlegung ähnlich den Semesterferien und regen an, dass einheitliche Zeiträume für mehrere Bundesländer (z. B. Bgld., NÖ und W) gefunden werden, um Eltern den Berufsalltag gegenüber MitarbeiterInnen und Dienstgebern nicht zusätzlich zu erschweren."

